Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
TA TRIUMPH-ADLER
Aktiengesellschaft
Nürnberg
- ISIN DE0007495004 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 -
Hiermit gibt die TA Triumph-Adler AG gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG bekannt:
Ein Aktionär hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2010 zu Punkt 1 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation, Osaka, Japan, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze-out) Anfechtungsklage sowie hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben und weiter hilfsweise die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses beantragt.
Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4123/10 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
Nürnberg, im Juni 2010
TA Triumph-Adler AG
Der Vorstand
Ta Triumph Adler
RSS Feeds