Ist die elektronische Arbeitszeiterfassung 2025 bereits Pflicht? Wie sieht der Status quo aus und welche Vorgaben für Unternehmen und Arbeitgeber sind aktuell geplant oder in der Diskussion? Was gilt für wen und vor allem ab wann beim komplexen Thema Zeiterfassung?
Digitale Arbeitszeiterfassung: Was für Unternehmen heute schon gilt – und was in Zukunft ansteht
Ab wann ist die digitale Zeiterfassung Pflicht in Deutschland? Oder ist sie längst da und muss umgesetzt werden? Und wie kriegen wir das hin? Solche Fragen treiben viele Unternehmen und HR-Managerinnen und -Manager um – und das nicht erst seit heute.
Das Thema Arbeitszeiterfassung im Allgemeinen und elektronische Arbeitszeiterfassung im Besonderen hat in den vergangenen Jahren gleich mehrfach höhere Wellen geschlagen. Am Anfang stand die als „Stechuhr-Urteil“ bekannt gewordene Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2019, die Unternehmen in der EU verpflichtet, Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch und „verlässlich“ zu dokumentieren. Ein weiteres wegweisendes Gerichtsurteil, diesmal durch das Bundesarbeitsgericht (BAG), brachte dann 2022 eine De-facto-Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Angestellten hierzulande – und setzte damit nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Politik unter Zugzwang, die neu bewertete Rechtslage umzusetzen. Doch während Unternehmen quer durch alle Branchen längst mit einer breiten Palette von Methoden ihrer Pflicht zur Zeiterfassung nachzukommen versuchen – von handgeschriebenen Stundenzetteln oder der sprichwörtlichen Stechuhr über Excel-Sheets bis hin zu moderner Software für die digitale Arbeitszeiterfassung –, steht die Schaffung eines verbindlichen Regelwerks vonseiten des Gesetzgebers nach wie vor aus.
Wenig verwunderlich daher auch, dass in vielen Betrieben und HR-Abteilungen weiterhin Unklarheit darüber herrscht, was nun eigentlich für wen Pflicht ist – und was nicht. Höchste Zeit, den Stand der digitalen Arbeitszeiterfassung und ihren rechtlichen Rahmen bei uns einmal aus der Nähe zu betrachten.
Dabei blicken wir noch einmal auf die beiden wegweisenden Urteile aus den letzten Jahren und fokussieren uns zunächst auf die Fragen:
Das Thema Arbeitszeiterfassung im Allgemeinen und elektronische Arbeitszeiterfassung im Besonderen hat in den vergangenen Jahren gleich mehrfach höhere Wellen geschlagen. Am Anfang stand die als „Stechuhr-Urteil“ bekannt gewordene Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2019, die Unternehmen in der EU verpflichtet, Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch und „verlässlich“ zu dokumentieren. Ein weiteres wegweisendes Gerichtsurteil, diesmal durch das Bundesarbeitsgericht (BAG), brachte dann 2022 eine De-facto-Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Angestellten hierzulande – und setzte damit nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Politik unter Zugzwang, die neu bewertete Rechtslage umzusetzen. Doch während Unternehmen quer durch alle Branchen längst mit einer breiten Palette von Methoden ihrer Pflicht zur Zeiterfassung nachzukommen versuchen – von handgeschriebenen Stundenzetteln oder der sprichwörtlichen Stechuhr über Excel-Sheets bis hin zu moderner Software für die digitale Arbeitszeiterfassung –, steht die Schaffung eines verbindlichen Regelwerks vonseiten des Gesetzgebers nach wie vor aus.
Wenig verwunderlich daher auch, dass in vielen Betrieben und HR-Abteilungen weiterhin Unklarheit darüber herrscht, was nun eigentlich für wen Pflicht ist – und was nicht. Höchste Zeit, den Stand der digitalen Arbeitszeiterfassung und ihren rechtlichen Rahmen bei uns einmal aus der Nähe zu betrachten.
Dabei blicken wir noch einmal auf die beiden wegweisenden Urteile aus den letzten Jahren und fokussieren uns zunächst auf die Fragen:
- Was gilt bereits jetzt, wenn es um das Thema „Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung“ geht?
- Was ist politisch und juristisch noch zu klären und welche konkreten Ideen stehen dafür im Raum?
Darüber hinaus möchten wir auch aufzeigen, wie eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung mit modernen Softwarelösungen in der Praxis umgesetzt werden kann, welche Vorteile und Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte damit verbunden sind und warum die Vorteile aus unserer Sicht durchaus überwiegen.
Abschließend stellen wir Ihnen mit TA Zeitblick ein schlankes und flexibles System zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vor, das sich besonders für die Bedürfnisse von KMU eignet.