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    05.11.2025

    ZUGFeRD und XRechnung: E-Rechnung verstehen

    ZUGFeRD und XRechnung_GDN_LS
    Viele Unternehmen fragen sich, ob sie auf ZUGFeRD oder XRechnung setzen sollen. Wir erklären die Unterschiede, Vorteile und Einsatzszenarien der E-Rechnungs-Formate.

    Inhaltsverzeichnis

    Seit dem 1. Januar 2025 ist klar: Unternehmen müssen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Doch E-Rechnung ist nicht gleich E-Rechnung. Vor allem zwei Formate spielen eine zentrale Rolle – XRechnung und ZUGFeRD. Viele Verantwortliche fragen sich: Welches Format brauche ich? Wo liegen die Unterschiede? Und was bedeutet das für meine Abläufe in Buchhaltung und IT? In diesem Artikel zeigen wir, wie sich die beiden Standards unterscheiden, wann welches Format sinnvoll ist und worauf es bei Pflicht, Validierung und Archivierung wirklich ankommt.

    XRechnung oder ZUGFeRD – wann ist welches Format sinnvoll?

    Ob Unternehmen mit XRechnung oder ZUGFeRD arbeiten sollten, hängt stark davon ab, wer die Empfänger der Rechnungen sind und welche internen Prozesse bereits etabliert wurden. Für den öffentlichen Sektor in Deutschland ist die Regel eindeutig: Wer an eine Behörde oder eine andere öffentliche Einrichtung Rechnungen stellt, ist seit 2020 verpflichtet, das Format XRechnung zu verwenden. Für die Beschäftigten wirkt die Darstellung jedoch oft ungewohnt, da die Rechnungen nicht in klassischer Form lesbar sind.

    Im Gegensatz dazu richtet sich ZUGFeRD vor allem an Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind. Das Hybridformat ist sowohl für Menschen als auch für Maschinen nutzbar, ein entscheidender Vorteil in gemischten Partnerlandschaften. Geschäftspartner, die noch nicht vollständig auf maschinenlesbare Rechnungen umgestellt haben, können die PDF-Version lesen, während moderne Systeme eingebettete XML-Daten automatisch verarbeiten. Ab Version 2.2 unterstützt ZUGFeRD sogar die XRechnung, wodurch Unternehmen flexibel bleiben, wenn sie sowohl mit Behörden als auch mit Geschäftskunden arbeiten.

    In der Praxis zeigt sich: Für den Austausch mit Behörden führt kein Weg an der XRechnung vorbei. Wer jedoch viele Geschäftspartner aus der Privatwirtschaft hat, profitiert von der Flexibilität des ZUGFeRD-Formats. Oft ist die Kombination beider Ansätze die sinnvollste Lösung.

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    So unterscheiden sich die Strukturen 

    Die technischen Unterschiede zwischen XRechnung und ZUGFeRD sind offensichtlich, doch entscheidend sind vor allem die praktischen Vor- und Nachteile der Formate. Die XRechnung ist als rein XML-basiertes Format perfekt für die automatisierte Verarbeitung geeignet. Sie sorgt für durchgängige Abläufe ohne Medienbrüche, ist revisionssicher und minimiert Fehlerquellen. Da alle Daten maschinenlesbar vorliegen, können Rechnungen schneller geprüft, verbucht und archiviert werden. Damit erfüllt die XRechnung die hohen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und ist für Behörden wie für Unternehmen, die regelmäßig mit dem öffentlichen Sektor arbeiten, alternativlos.

    Allerdings bringt diese Klarheit auch Einschränkungen mit sich: Für Menschen ist eine XML-Datei kaum verständlich. Ohne spezielle Visualisierungssoftware besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Inhalte nicht ohne Weiteres nachvollziehen können – ein Umstand, der in der Praxis manchmal zu Frustration führt. Hinzu kommt, dass die Einführung und Nutzung der XRechnung eine moderne IT-Infrastruktur erfordert. Gerade für Unternehmen, die bisher mit Papier- oder PDF-Rechnungen gearbeitet haben, bedeutet der Umstieg einen erheblichen Anpassungsaufwand. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Nutzerfreundlichkeit: Geschäftspartner benötigen zwingend ein Tool, um eine XRechnung überhaupt öffnen und lesen zu können.

    ZUGFeRD verfolgt mit seiner Kombination aus PDF und eingebettetem XML einen hybriden Ansatz. Das macht das Format besonders attraktiv für Unternehmen, die mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Die Beschäftigten können das PDF wie gewohnt lesen und weitergeben, während moderne Systeme die XML-Daten automatisch auswerten. Dieses Doppelmodell erleichtert den Übergang von klassischen zu vollautomatisierten Prozessen erheblich. Gerade in Branchen, in denen Digitalisierungsschritte sehr unterschiedlich weit fortgeschritten sind, ist ZUGFeRD daher eine Art Brückenbauer. Ein weiterer Vorteil liegt in der vergleichsweise einfachen Implementierung: Da das PDF-Element bestehen bleibt, fällt die Umstellung häufig leichter als bei der reinen XML-Struktur der XRechnung. Hinzu kommt die flexible Nutzung: ZUGFeRD lässt sich sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich einsetzen. Ab Version 2.1 erfüllt es sogar die gesetzlichen Anforderungen für Rechnungen an den öffentlichen Dienst. Der Nachteil bleibt jedoch bestehen: Die Kombination zweier Datenebenen macht das Format komplexer und in manchen Fällen wird das volle Automatisierungspotenzial nicht ausgeschöpft.

    In der Praxis sieht das allerdings noch anders aus. 2024 wurden über 1.000 Unternehmen befragt. Ergebnis: Weniger als die Hälfte der Betriebe empfängt derzeit E-Rechnungen. Nur 27 Prozent setzen auf ZUGFeRD und gerade einmal 5 Prozent nutzen die XRechnung. Das unterstreicht, dass viele Unternehmen trotz klarer gesetzlicher Vorgaben noch zögern und damit wertvolle Effizienzpotenziale ungenutzt lassen. 
    XRechnung

    Was Unternehmen bei Pflicht, Prüfung und Archivierung beachten müssen 

    Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Systeme sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD erkennen und verarbeiten können. Dabei genügt es nicht, die Dateien einfach entgegenzunehmen. Entscheidend ist die Validierung: Jede E-Rechnung muss den Vorgaben der Norm EN 16931 entsprechen. Nur wenn alle Pflichtangaben korrekt enthalten sind, etwa Rechnungsnummer, Gesamtbetrag oder Steuersätze, gilt die Rechnung als rechtlich einwandfrei. Diese Prüfung kann manuell sehr aufwendig sein, weshalb spezialisierte Validierungs-Tools oder integrierte Lösungen im Dokumentenmanagement zum Einsatz kommen sollten. Sie erkennen Fehler sofort und melden sie automatisiert zurück, sodass Korrekturen schnell erfolgen können.

    Ebenso verbindlich ist die Archivierung. E-Rechnungen sind steuerlich relevante Dokumente und müssen daher revisionssicher und GoBD-konform aufbewahrt werden. Das bedeutet: Die Daten dürfen nicht verändert werden, müssen aber jederzeit vollständig reproduzierbar sein. Ein einfaches Speichern im E-Mail-Postfach oder auf dem Fileserver reicht dafür nicht aus. Gefordert ist eine strukturierte, manipulationssichere Ablage, die nachvollziehbare Protokolle führt. Professionelle Dokumenten-Management-Systeme bieten hier den entscheidenden Mehrwert, da sie sowohl die Validierung als auch die Archivierung in automatisierte Prozesse integrieren können.

    Formate kennen, Chancen nutzen 

    Die Einführung der E-Rechnungs-Pflicht hat den Druck auf die Unternehmen erhöht, sich mit den zugrunde liegenden Formaten auseinanderzusetzen. Gemeinsam bilden sie die Basis für einen digitalisierten Rechnungslauf, der nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch echte Effizienzgewinne verspricht. Wer die Unterschiede kennt und beide Formate sinnvoll einsetzt, vermeidet typische Fehler, sorgt für reibungslose Prozesse und verschafft sich gleichzeitig einen Vorsprung bei der digitalen Transformation.  
    In unserem Artikel zur E-Rechnungs-Pflicht erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Ihr Unternehmen den Umstieg effizient meistert. 

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